Österreich führte 1973 das europäische Mehrwertsteuersystem ein, lokal bekannt als Umsatzsteuer, und ersetzte die Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer in Österreich – allgemeine Regeln

Das österreichische Umsatzsteuersystem entspricht dem System der Europäischen Union, das in den EU-Richtlinien zur Umsatzsteuer definiert ist. Es umfasst Verpflichtungen bezüglich:

  • der Registrierung ausländischer Unternehmen zu Umsatzsteuerzwecken,
  • der Verpflichtungen zur Umsatzsteuervoranmeldung,
  • der Compliance-Regeln.

Ist die Registrierung für die österreichische Umsatzsteuer obligatorisch?

Der Eigentümer eines ausländischen Unternehmens, das steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen in Österreich erbringt, sollte sich an das österreichische Finanzamt wenden, um sich als Umsatzsteuerpflichtiger zu registrieren.

Es gibt jedoch Fälle, in denen die Umsatzsteuerregistrierung in Österreich obligatorisch ist. Dazu gehören die folgenden Situationen:

  • die Einfuhr von Waren nach Österreich aus einem Land außerhalb der Europäischen Union,
  • der innergemeinschaftliche Verkauf oder Kauf von Waren aus einem anderen EU-Land,
  • der Kauf/Verkauf von Waren in Österreich,
  • die Lagerung von Waren im Inland (Verträge zur Lagerung auf Abruf sind von der Steuer befreit),
  • die Organisation von Konferenzen oder Live-Ausstellungen,
  • nicht umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die Dienstleistungen in Österreich unter den Reverse-Charge-Regeln erbringen,
  • E-Commerce-Verkäufe, die die Schwelle von 42.000 Euro überschreiten (dieses Limit sollte für B2C-Verkäufe in der gesamten EU kombiniert werden).

WICHTIG! Unternehmer, die Dienstleistungen erbringen und Waren online an Verbraucher innerhalb der EU verkaufen, deren Umsatz aus solchen Verkäufen 42.000 Euro (für alle Länder) übersteigt, können sich für die Umsatzsteuer-OSS registrieren, anstatt sich für die österreichische Umsatzsteuer zu registrieren.

Welche Informationen sind erforderlich, um eine österreichische Umsatzsteuernummer und Registrierung zu erhalten?

Die österreichischen Steuerbehörden werden die Ausfüllung der folgenden Formulare sowie die Einreichung der folgenden Dokumente anfordern:

  • Umsatzsteuerregistrierungsformulare,
  • eine Kopie der Satzung,
  • einen Auszug aus dem Handelsregister.

Die Umsatzsteuernummer wird von den Behörden nach Einreichung des Fragebogens für Aktiengesellschaften/GmbHs (Verf 15), für Personengesellschaften (Verf 16) und den Fragebogen für Einzelpersonen (Verf 24) vergeben.

Ansässige Unternehmen innerhalb der EU haben die Möglichkeit zur direkten Registrierung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Unternehmen außerhalb der EU einen bestimmten Steuervertreter für die Umsatzsteuerregistrierung in ihrem Namen benennen müssen.

Umsatzsteuer in Österreich

Wo werden die österreichischen Umsatzsteuerregistrierungen eingereicht?

Wenn ein ausländisches Unternehmen keinen festen Sitz in Österreich hat, sollte es das Registrierungsformular an das Finanzamt Graz-Stadt einreichen.

Ein Unternehmen mit einem festen Sitz in Österreich sollte sich bei der örtlichen Steuerbehörde registrieren.

Was ist die Frist für die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen in Österreich?

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen bis zum 15. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum (Monat oder Quartal) eingereicht werden. Zum Beispiel sollte die Erklärung für März bis zum 15. Mai eingereicht werden.

Die Umsatzsteuererklärung wird jährlich/vierteljährlich/monatlich je nach Höhe der Umsatzsteuer für das Vorjahr erstellt.

Darüber hinaus besteht in Österreich die Verpflichtung, eine jährliche Umsatzsteuererklärung (bekannt als Zusammenfassungsanmeldung) bis zum 30. April für das Vorjahr einzureichen, wenn das Formular in Papierform eingereicht wird, oder bis zum 30. Juni, wenn es elektronisch eingereicht wird.

Sätze der Umsatzsteuer in Österreich

SATZ
ART
ART DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN
20% Standard
  • alle Waren und Dienstleistungen, die nicht unter den ermäßigten Satz fallen,
13% ermäßigt
  • Inlandsflüge,
  • Eintritt zu Sportveranstaltungen,
  • Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen und Freizeitparks,
  • Brennholz,
  • einige landwirtschaftliche Artikel,
  • Weinproduktion (vom Hof),
  • Schnittblumen und Zierpflanzen,
10% ermäßigt
  • Lebensmittel,
  • Takeaway-Essen,
  • Wasserversorgung,
  • pharmazeutische Produkte,
  • innerstaatlicher Transport (außer Flüge),
  • internationaler und innergemeinschaftlicher Straßen- und Schienenverkehr,
  • Zeitungen und Zeitschriften,
  • gedruckte Bücher,
  • E-Books,
  • Kabel- und abonnementsbasierte Fernsehdienste,
  • Fernsehgebühren,
  • soziale Dienstleistungen,
  • Haushaltsabfallentsorgung,
  • Abfall- und Abwasserentsorgung,
  • Restaurants (außer allen Getränken),
  • Schnittblumen und Pflanzen für die Lebensmittelproduktion,
  • bestimmte landwirtschaftliche Lieferungen,
  • Schriftsteller und Komponisten,
0% Null
  • innergemeinschaftlicher und internationaler Transport (außer Straßen- und Schienenverkehr)
  • Unterbringung in Hotels.

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Lucy Adams

Sie verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Bereich Rechnungswesen und sammelt ständig Erfahrungen, indem sie sowohl für kleine Unternehmen als auch für größere Konzerne arbeitet. Ihre Mission ist es, komplexe finanzielle und buchhalterische Themen zu erklären und Geschäftsinhabern sowie Interessierten zu zeigen, wie sie ihre Finanzen effektiv verwalten können. Sie gibt gerne praktische Ratschläge, diskutiert aktuelle buchhalterische Themen und analysiert gesetzliche Änderungen, die sich auf die Geschäftstätigkeit auswirken können. Sie schätzt einen klaren Ansatz in der Finanzwelt, der Unternehmern hilft, sich auf das Wachstum ihrer Unternehmen zu konzentrieren. Sie übersetzt komplexe Themen in leicht verständliche Sprache, damit jeder selbstbewusst Entscheidungen treffen kann, die den Erfolg seines Unternehmens beeinflussen.

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