Die Mehrwertsteuer in Frankreich (bekannt als Taxe sur la Valeur Ajoutée oder TVA) wurde bereits 1954 eingeführt, was sie zur ersten in Europa implementierten Mehrwertsteuer macht. Frankreich ging damit Deutschland und anschließend anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union voraus.

Die Einhaltung der französischen Mehrwertsteuervorschriften, die Aspekte wie Registrierungen, Erklärungen, das Intrastat-System, DEB, ESLs und mehr umfassen, basiert auf den Richtlinien der Europäischen Union. Frankreich integriert diese Richtlinien in seinen Allgemeinen Steuerkodex. Die lokale Direktion für Steuerlegislation ist zusammen mit den regionalen Finanzämtern für die Überwachung der Einhaltung der Mehrwertsteuer verantwortlich.

Sollten Sie sich als Steuerpflichtiger für die Mehrwertsteuer in Frankreich registrieren?

Der Begriff „Nichtansässige“ bezieht sich auf ausländische Unternehmen, die beabsichtigen, Waren oder Dienstleistungen an lokale Verbraucher oder Unternehmen im Land zu liefern. Nichtansässige unterliegen den französischen Mehrwertsteuervorschriften, was eine obligatorische Registrierung für die französische Mehrwertsteuer erforderlich macht. Daher müssen Unternehmen außerhalb Frankreichs alle Vorschriften bezüglich Rechnungsstellung, Mehrwertsteuersätzen und der ordnungsgemäßen Abführung der französischen Mehrwertsteuer einhalten.

Einige Handelssituationen erfordern, dass Unternehmen mit den französischen Steuerbehörden in Kontakt treten. Dies liegt an den allgemein anerkannten Mehrwertsteuervorschriften der Europäischen Union. Folgende Situationen können unterschieden werden:

  • Import von Waren nach Frankreich, wenn der Kunde kein in Frankreich ansässiges Unternehmen ist, das lokal für die Mehrwertsteuer registriert ist (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft),
  • Ansammlung von Konsignationslager in französischen Lagerräumen für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten,
  • Organisation von Live-Ausstellungen, Schulungen und verschiedenen kostenpflichtigen kulturellen Veranstaltungen,
  • Verkauf von Waren online an französische Verbraucher für einen Betrag von über 42.000 PLN,
  • Lieferung von Waren, die unabhängig durchgeführt wird,
  • ausgewählte Leasingdienstleistungen.

Nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen unterliegt der obligatorischen Mehrwertsteuerregistrierung. Bei der Erbringung von Dienstleistungen für französische Unternehmen können Sie von dem Verfahren der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft profitieren. Diese Option wurde durch Änderungen im Rahmen des Mehrwertsteuerpakets von 2010 ermöglicht.

Registrierung für die Mehrwertsteuer in Frankreich

Die Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung beträgt null für ausländische Unternehmen, die in Frankreich tätig sind und sich in ihrem Heimatland als Mehrwertsteuer-/USt-Steuerpflichtige registriert haben.

Ist ein französischer steuerlicher Vertreter oder Agent erforderlich?

Gemäß den EU-Mehrwertsteuerrichtlinien sind Unternehmen nicht verpflichtet, von einem lokalen steuerlichen Vertreter oder Agenten vertreten zu werden. Dies gilt jedoch nur für Unternehmen, die in einem der Mitgliedstaaten der EU ansässig sind. Ein steuerlicher Vertreter, der die Verantwortung für die Mehrwertsteuerechtsvorschriften teilt, ist für Unternehmen außerhalb der EU erforderlich.

Welche Informationen sind erforderlich, um eine französische Mehrwertsteuernummer und Registrierung zu erhalten?

Das französische Finanzamt verlangt das Ausfüllen der entsprechenden Formulare und die Bereitstellung der folgenden Dokumente:

  • Mehrwertsteuerbescheinigung, die als Nachweis dient, dass das Unternehmen außerhalb der Europäischen Union als Mehrwertsteuerpflichtiger registriert ist (sofern zutreffend),
  • Satzung des Unternehmens,
  • Auszug aus dem nationalen Handelsregister des Unternehmens.

Wo reichen Sie die französischen Mehrwertsteuerregistrierungen ein?

Wenn ein ausländisches Unternehmen sich registriert, um eine französische Mehrwertsteuernummer zu erhalten, muss es einen Antrag beim Service des Impôts des Entreprises einreichen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Geschäftstätigkeit oder Überschreitung der festgelegten Schwelle zur Mehrwertsteuerregistrierung erfolgen.

Es gibt keine Strafen für Verzögerungen bei der Registrierung für eine französische Mehrwertsteuernummer. Allerdings werden Zinsen auf die fällige Mehrwertsteuer erhoben.

Französische Mehrwertsteuererklärungen

Die regelmäßige Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen ist in Frankreich für nicht ansässige Steuerpflichtige erforderlich, die eine Mehrwertsteuernummer zugewiesen bekommen haben. Sie sind verpflichtet, Transaktionen, die in Frankreich steuerpflichtig sind, zu melden sowie etwaige fällige Mehrwertsteuerrückerstattungen zu melden. Formular CA3 wird zu diesem Zweck verwendet.

Wie oft sind französische Mehrwertsteuererklärungen erforderlich?

Die Berichtszeiträume in Frankreich sind in die folgenden Schwellenwerte unterteilt:

  • monatliche Mehrwertsteuererklärungen – alle als Mehrwertsteuerpflichtige registrierten Unternehmen beginnen mit der Einreichung monatlicher Erklärungen (dies gilt nicht für Unternehmen, die den besonderen Regelungen unterliegen).
  • vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen – in Zukunft, wenn die jährlichen Mehrwertsteuerverpflichtungen weniger als 4.000 Euro betragen (dann können die Berichtszeiträume verkürzt werden), sind einige Branchen und Arten von Tätigkeiten von den Mehrwertsteuererklärungen befreit. Ihre Berichterstattung kann nur auf Basis der Tätigkeit erfolgen.
  • jährliche Mehrwertsteuererklärungen – für Unternehmen, die für das vereinfachte Mehrwertsteuerabrechnungssystem berechtigt sind.

In der Praxis werden die Steuerbehörden jedoch an ihren Urteilen festhalten.

Was sind die endgültigen Fristen für die Einreichung französischer Mehrwertsteuererklärungen?

Jede monatliche oder vierteljährliche Mehrwertsteuererklärung für ein nicht ansässiges Steuerunternehmen ist bis zum 19. des Monats fällig, der auf das Ende des Zeitraums folgt. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, und alle fälligen französischen Steuern müssen gleichzeitig bezahlt werden.

Welche französische Mehrwertsteuer kann abgezogen werden?

In Frankreich haben Unternehmen, die für die Mehrwertsteuer (Value Added Tax) registriert sind, die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer, die sie auf ihren Verkäufen schulden, von der Mehrwertsteuer abzuziehen, die ihnen auf ihren Einkäufen (einschließlich Lieferungen) innerhalb Frankreichs in Rechnung gestellt wird.

Dies gilt für die auf importierte Waren gezahlte Mehrwertsteuer. Beispiele für den Mehrwertsteuerabzug sind:

  • Unterkunft und Reisekosten für Kunden (Aufwendungen für Mitarbeiter können nicht abgezogen werden).
  • Geschäftsgeschenke unter 60 Euro,
  • Werbung,
  • Mehrwertsteuer auf Importe,
  • Mehrwertsteuer auf den Kauf von Waren zum Wiederverkauf,
  • Mehrwertsteuer auf Investitionsausgaben.

Mehrwertsteuersätze in Frankreich

 
STEUERSATZ
ART
ART DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN
20% Standard
  • alle Waren und Dienstleistungen, die nicht unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen,
10% ermäßigt
  • einige Lebensmittel,
  • einige alkoholfreie Getränke,
  • einige pharmazeutische Produkte,
  • Inlands-Personenbeförderung,
  • Intra-Gemeinschafts- und internationale Straßenbeförderung (einige Ausnahmen) und Binnenbeförderung.
  • Eintritt zu bestimmten kulturellen Veranstaltungen,
  • Eintritt zu Freizeitparks (mit kulturellem Aspekt),
  • bezahltes/Kabel-Fernsehen,
  • einige Renovierungen und Reparaturen von privaten Wohngebäuden,
  • einige Reinigungsarbeiten in privaten Haushalten,
  • einige landwirtschaftliche Lieferungen,
  • Unterkunft in Hotels,
  • Restaurants (ohne alkoholische Getränke),
  • einige Haushaltsabfallentsorgungen,
  • einige häusliche Pflegeleistungen,
  • Feuerholz,
  • Takeaway-Essen,
  • Bars, Cafés und Nachtclubs (ohne den Verkauf von alkoholischen Getränken)
  • geschnittene Blumen und Pflanzen zu dekorativen Zwecken,
  • Schriftsteller und Komponisten usw.,
  • einige Sozialwohnungen,
  • einige Kunstwerke, Sammlerstücke und Antiquitäten,
5,5% ermäßigt
  • einige Lebensmittel,
  • einige alkoholfreie Getränke,
  • Schulkantinen,
  • Wasserversorgung, medizinische Ausrüstung für Menschen mit Behinderungen,
  • Bücher (Standardbewertung nur bei gewalttätigem oder pornografischem Inhalt),
  • einige E-Books,
  • Eintritt zu einigen kulturellen Dienstleistungen,
  • einige Sozialwohnungen,
  • einige Renovierungen und Reparaturen von privaten Wohngebäuden,
  • Eintritt zu Sportveranstaltungen,
  • einige Haushaltsdienstleistungen,
  • geschnittene Blumen und Pflanzen zur Lebensmittelproduktion,
  • Frauenhygieneprodukte,
2,1% ermäßigt
  • einige pharmazeutische Produkte,
  • einige Zeitungen und Zeitschriften,
  • Abonnementgebühren für die Nutzung des öffentlichen Fernsehens,
  • Eintritt zu bestimmten kulturellen Veranstaltungen,
  • einige Nutztiere, die für Lebensmittel bestimmt sind,
0% null
  • einige pharmazeutische Produkte,
  • einige Zeitungen und Zeitschriften,
  • Abonnementgebühren für die Nutzung des öffentlichen Fernsehens,
  • Eintritt zu bestimmten kulturellen Veranstaltungen,
  • einige Nutztiere, die für Lebensmittel bestimmt sind.
Mehrwertsteuer in Frankreich

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Lucy Adams

Sie verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Bereich Rechnungswesen und sammelt ständig Erfahrungen, indem sie sowohl für kleine Unternehmen als auch für größere Konzerne arbeitet. Ihre Mission ist es, komplexe finanzielle und buchhalterische Themen zu erklären und Geschäftsinhabern sowie Interessierten zu zeigen, wie sie ihre Finanzen effektiv verwalten können. Sie gibt gerne praktische Ratschläge, diskutiert aktuelle buchhalterische Themen und analysiert gesetzliche Änderungen, die sich auf die Geschäftstätigkeit auswirken können. Sie schätzt einen klaren Ansatz in der Finanzwelt, der Unternehmern hilft, sich auf das Wachstum ihrer Unternehmen zu konzentrieren. Sie übersetzt komplexe Themen in leicht verständliche Sprache, damit jeder selbstbewusst Entscheidungen treffen kann, die den Erfolg seines Unternehmens beeinflussen.

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