Schweden führte sein Mehrwertsteuersystem im Jahr 1969 ein. Lokal wird es als Mervärdesskatt (Moms) bezeichnet.

Wann müssen Sie sich für die schwedische Mehrwertsteuer registrieren?

Ausländische Unternehmen sind in den folgenden Situationen verpflichtet, sich für die schwedische Mehrwertsteuer zu registrieren:

  • Import/Export von Waren nach Schweden,
  • Intra-Community-Verkauf oder -Kauf von Waren aus einem anderen EU-Land,
  • Handel mit Waren innerhalb Schwedens,
  • Verwendung von Konsignationslagern, um gelagerte Waren an lokale Kunden zu verkaufen,
  • Verkauf von Waren über das Internet an Verbraucher in Schweden – nach Überschreitung der Verkaufsgrenze von 10.000 Euro.

Wie registriert man sich für die Mehrwertsteuer in Schweden?

Um eine schwedische Mehrwertsteuernummer zu erhalten, müssen Sie einen Antrag zusammen mit den folgenden Dokumenten einreichen:

  • Registrierungsantrag,
  • Kopie des Reisepasses – erforderlich für die Mehrwertsteuerregistrierung von Einzelunternehmen,
  • Kopie des Eintrags im nationalen Unternehmensregister,
  • Vollmacht (wenn ein steuerlicher Vertreter verwendet wird).

Unternehmen ohne eingetragenen Sitz in Schweden müssen das Formular SKV4632 ausfüllen, das von der Website der schwedischen Steuerbehörde unter www.skatteverket.se heruntergeladen werden kann.

Der Antrag muss bei den internationalen Steuerbüros der schwedischen Steuerbehörde in Malmö oder Stockholm eingereicht werden, bevor die Geschäftstätigkeit in Schweden aufgenommen wird.

Mehrwertsteuererklärungen in Schweden

In Schweden gibt es drei verschiedene Berichtszeiträume – die allgemeine Regel ist, die Erklärungen vierteljährlich einzureichen.

Je nach Größe des Unternehmens und Höhe des Jahresumsatzes können Sie sich für monatliche, vierteljährliche oder jährliche Erklärungen entscheiden:

  • monatlich – wenn der Jahresumsatz 40.000.000 schwedische Kronen übersteigt,
  • vierteljährlich – wenn der Jahresumsatz 40.000.000 schwedische Kronen nicht übersteigt,
  • jährlich – wenn der Jahresumsatz über 1.000.000 schwedische Kronen liegt.

Monatliche Mehrwertsteuererklärungen in Schweden müssen (neben der Steuerzahlung) bis zum 26. Tag des Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums eingereicht werden, und die Erklärung für Dezember – bis zum 27. Dezember.

Vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen müssen mit einigen Ausnahmen (neben der Steuerzahlung) bis zum 12. Tag des zweiten Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums eingereicht werden. Zum Beispiel müssen die Erklärungen für das 1. Quartal (Januar, Februar, März) bis zum 12. Mai eingereicht werden.

Jährliche Mehrwertsteuererklärungen müssen (neben der Steuerzahlung) bis zum 26. Tag des zweiten Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums eingereicht werden. Zum Beispiel muss die jährliche Mehrwertsteuererklärung für den Abrechnungszeitraum Januar-Dezember 2020 bis zum 26. Februar 2021 eingereicht werden.

Mehrwertsteuererklärungen werden typischerweise elektronisch eingereicht. Dies kann über die schwedische Steuerbehörde erfolgen. Zahlungen können ebenfalls gleichzeitig verarbeitet werden.

Wenn ein Unternehmen die Erklärung nicht elektronisch einreichen kann, kann dies persönlich mit dem Formular SKV 4700 erfolgen.

Welche Informationen sollten in einer schwedischen Rechnung enthalten sein?

Die Rechnung muss folgende Informationen enthalten:

  • Ausstellungsdatum,
  • eindeutige Seriennummer,
  • Namen und Adressen des Verkäufers und des Käufers,
  • Menge und Art der Waren oder Umfang und Art der Dienstleistungen,
  • Verkaufsdatum,
  • Zahlungsdatum – wenn es bestimmt werden kann und wenn es vom Rechnungsdatum abweicht,
  • steuerpflichtige Basis für jeden Mehrwertsteuersatz oder -befreiung,
  • Netto-Preis,
  • Preisreduzierungen oder Rabatte, die nicht Teil des Einheitspreises sind,
  • Mehrwertsteuersatz,
  • Mehrwertsteuerbetrag.

In einigen Fällen kann eine vereinfachte Rechnung ausgestellt werden. Diese Option ist verfügbar, wenn der Wert des Verkaufs weniger als 4.000 schwedische Kronen einschließlich Mehrwertsteuer beträgt. Darüber hinaus kann eine vereinfachte Rechnung verwendet werden, wenn handelsübliche Praktiken in einem bestimmten Sektor, administrative Verfahren oder technische Einschränkungen die Ausstellung einer vollständigen Rechnung erschweren.

Eine vereinfachte Rechnung sollte Folgendes enthalten:

  • Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum),
  • Identifikationsdaten des Verkäufers,
  • Beschreibung der Art der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen,
  • Mehrwertsteuersatz,
  • Mehrwertsteuerbetrag.

Schwedische Rechnungen müssen sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Eine vereinfachte Rechnung kann im Falle des grenzüberschreitenden Handels mit anderen EU-Ländern nicht verwendet werden.

Mehrwertsteuer in Schweden

Schwedische elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen können ausgestellt werden, wenn der Käufer dem zustimmt. Es gibt keine weiteren speziellen Anforderungen für die Verwendung dieser Rechnungsform.

Die gleichen Anforderungen gelten für elektronische Rechnungen wie für Papierrechnungen.

Die gleichen Anforderungen gelten für elektronische Rechnungen wie für Papierrechnungen. Wenn mehrere elektronische Rechnungen gleichzeitig an denselben Kunden gesendet werden, können die für alle Rechnungen relevanten Informationen nur einmal bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist es möglich, eine unvollständige Papierrechnung mit elektronischen Informationen zu ergänzen, um sie vollständig zu machen, solange die Beziehung zwischen ihnen klar angegeben ist.

Mehrwertsteuersätze in Schweden

Die schwedischen Mehrwertsteuersätze gestalten sich wie folgt:

 
SATZ
ART
ART DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN
25% Standard
  • alle anderen steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen,
12% reduziert
  • einige Lebensmittel,
  • alkoholfreie Getränke,
  • Takeaway-Essen,
  • geringfügige Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltstextilien,
  • Unterkunft in Hotels,
  • Restaurant- und Cateringdienste,
  • einige Kunstwerke, Sammlerstücke und Antiquitäten,
6% reduziert
  • Inlands-Personenverkehr,
  • Bücher (einschließlich E-Books),
  • Zeitungen und einige Zeitschriften,
  • Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen (außer Kino),
  • Schriftsteller und Komponisten,
  • Eintritt zu Sportveranstaltungen,
  • Nutzung von Sporteinrichtungen,
0% Null
  • verschreibungspflichtige Medikamente, die an Krankenhäuser abgegeben oder verkauft werden,
  • Druck- und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Zeitschriften für gemeinnützige Organisationen,
  • Intra-Community- und internationale Personenbeförderung.

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Lucy Adams

Sie verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Bereich Rechnungswesen und sammelt ständig Erfahrungen, indem sie sowohl für kleine Unternehmen als auch für größere Konzerne arbeitet. Ihre Mission ist es, komplexe finanzielle und buchhalterische Themen zu erklären und Geschäftsinhabern sowie Interessierten zu zeigen, wie sie ihre Finanzen effektiv verwalten können. Sie gibt gerne praktische Ratschläge, diskutiert aktuelle buchhalterische Themen und analysiert gesetzliche Änderungen, die sich auf die Geschäftstätigkeit auswirken können. Sie schätzt einen klaren Ansatz in der Finanzwelt, der Unternehmern hilft, sich auf das Wachstum ihrer Unternehmen zu konzentrieren. Sie übersetzt komplexe Themen in leicht verständliche Sprache, damit jeder selbstbewusst Entscheidungen treffen kann, die den Erfolg seines Unternehmens beeinflussen.

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