Malta führte die Mehrwertsteuer im Jahr 1995 ein. Alle Vorschriften bezüglich maltesischer Registrierungen, der Einreichung von Erklärungen und der Einhaltung der Mehrwertsteuergesetze basieren auf den Richtlinien der Europäischen Union, die Malta in seine vorherige Gesetzgebung integriert hat. Die Verwaltung dieser Steuer fällt unter die maltesische Mehrwertsteuerabteilung.
Es kann für Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen im Land anbieten und steuerliche “Nichtansässige” sind, verpflichtend sein, ihr Unternehmen zu registrieren, um die maltesische Mehrwertsteuer zu zahlen.
Es gibt bestimmte kommerzielle Situationen, in denen ein ausländischer Unternehmer sich normalerweise bei den maltesischen Steuerbehörden registrieren muss. Diese stehen im Einklang mit den allgemeinen EU-Mehrwertsteuervorschriften und umfassen:
Die Registrierung als Mehrwertsteuerpflichtiger gilt nicht für viele Unternehmen. Wenn ein Unternehmen Dienstleistungen für lokale maltesische Unternehmen erbringen möchte, kann es das Verfahren des Umkehrschlusses nutzen. Dies ergibt sich aus den Änderungen, die im Mehrwertsteuerpaket von 2010 eingeführt wurden.
Anbieter von elektronischen, Rundfunk- oder Telekommunikationsdiensten, die Verbrauchern in Malta angeboten werden, müssen sich für die Mehrwertsteuer in einem ausgewählten EU-Land registrieren. Das MOSS-System erleichtert diesen Prozess, indem es die Einreichung einer Erklärung ermöglicht, die in allen 27 Mitgliedstaaten gilt.
Wichtig!
Ab dem 1. Juli 2021, wenn Online-Verkäufer die Grenze von 10.000 € an Verkäufen an maltesische Verbraucher überschreiten, können sie dem Mehrwertsteuer-OSS beitreten. Das bedeutet, dass sie eine Mehrwertsteuererklärung für alle EU-Staaten einreichen und die ausländische Steuer basierend auf den Steuersätzen des Käufers zahlen. Sie müssen die maltesischen Steuervorschriften nicht befolgen, außer bei der Verwendung des ausländischen Mehrwertsteuersatzes. Im Falle einer Nichtregistrierung für den Mehrwertsteuer-OSS müssen alle in Malta geltenden Vorschriften befolgt werden – jedoch nur in Bezug auf Fernverkäufe.
Es gibt keine Mehrwertsteuer-Registrierungsgrenze für nicht ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen in Malta erbringen. Daher sollte die erste Rechnung der maltesischen Mehrwertsteuer unterliegen.
Unternehmen, die in der Europäischen Union für die Mehrwertsteuer registriert sind und Waren online an maltesische Verbraucher verkaufen, unterliegen einer Fernverkaufsgrenze von 35.000 Euro pro Jahr.
Der Prozess der Mehrwertsteuerregistrierung dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Nach der Registrierung erhält das Unternehmen eine einzigartige maltesische Mehrwertsteuernummer. Jeder EU-Mitgliedstaat hat ein vorgegebenes, festgelegtes Format für die Mehrwertsteuernummer. Das Format der in Malta ausgestellten Nummer hängt von der Registrierungsart ab.
Maltesische Mehrwertsteuernummer
Ländercode: MT
Format: 12345678
Anzahl der Zeichen: 8
Die Regeln für den Steuerzeitpunkt (Zeitpunkt der Lieferung) in Malta bestimmen, wann die Mehrwertsteuer fällig ist.
Die Mehrwertsteuer auf Lieferungen, die in Malta stattfinden, wird zum früheren der folgenden Termine fällig:
Wenn eine Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach einem der oben genannten Termine ausgestellt wird, wird die Steuer automatisch am Tag der Ausstellung der Rechnung fällig.
Die Mehrwertsteuer auf innergemeinschaftliche Lieferungen ist am 15. Tag des Monats fällig, der auf den Steuerzeitpunkt folgt, oder am Datum der Ausstellung der Rechnung für diese Lieferung.
Wenn eine innergemeinschaftliche Erwerbung von Waren stattgefunden hat, wird das steuerbare Ereignis für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren als am Datum angesehen, das das Datum des steuerbaren Ereignisses gewesen wäre, wenn diese Waren im Mitgliedstaat geliefert worden wären, in dem der Erwerb erfolgt.
Während Malta die Regeln der Europäischen Union bezüglich der Mehrwertsteuer-Compliance einhält, behält es sich dennoch die Freiheit vor, seinen Standard- (oberen) Mehrwertsteuersatz festzulegen. Dieser Satz darf jedoch nicht unter 15 % liegen. Bei der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen innerhalb Maltas sind die Anbieter verpflichtet, die entsprechenden Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Eine weitere Pflicht besteht darin, die Steuer für die anschließende Zahlung an die maltesischen Steuerbehörden durch Ausfüllen eines Mehrwertsteuerformulars zu erheben.
18% | Standard |
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