In Ungarn wurde die Mehrwertsteuer (MwSt in Ungarn) 1988 eingeführt. Lokal wird sie als Általános forgalmi adó (ÁFA) bezeichnet.
In Ungarn ist das Hauptgesetz, das die MwSt regelt, das “Gesetz CXXVII von 2007 über die Mehrwertsteuer.” Dieses Gesetz legt die Regeln und Vorschriften bezüglich der MwSt fest, einschließlich der Registrierungsanforderungen, Steuersätze, Rechnungsstellung und Compliance-Verfahren. Darüber hinaus wird die ungarische MwSt-Gesetzgebung von relevanten Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union beeinflusst.
Die Verwaltung des MwSt-Systems obliegt dem ungarischen Finanzministerium und der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung. Basierend auf dem MwSt-Gesetz wird das Steuerbehördenbulletin herausgegeben, das Informationen zu allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der ungarischen MwSt enthält.
Ausländische Unternehmen, die keine ungarischen Ansässigen sind und Waren oder Dienstleistungen in Ungarn verkaufen, müssen sich möglicherweise als MwSt-Pflichtige registrieren.
Ungarn verlangt von Nichtansässigen, sich zu registrieren, wenn sie Aktivitäten wie die folgenden durchführen:
WICHTIG!
Nach Erreichen eines Umsatzes von 10.000 Euro haben Online-Verkäufer an ungarische Verbraucher die Möglichkeit, sich für die MwSt OSS zu registrieren. Dies ermöglicht es ihnen, eine einzige MwSt-Erklärung für alle EU-Mitgliedstaaten einzureichen und die ausländische Steuer zum Käufersteuersatz zu zahlen. Sie sind dann von den meisten ungarischen Steuervorschriften befreit, mit Ausnahme der ausländischen MwSt-Sätze. Alternativ, wenn sie nicht für die MwSt OSS registriert sind, müssen sie sich ausschließlich an die ungarischen Vorschriften für Online-Verkäufe halten.
Die ungarischen Steuerbehörden verlangen das Ausfüllen der entsprechenden Registrierungsformulare und deren Einreichung zusammen mit der relevanten Dokumentation, wie:
Unternehmen, die in der EU registriert sind und Waren an ungarische Verbraucher über das Internet verkaufen, sind verpflichtet, die Registrierungsgrenze von 8.800.000 Forint pro Jahr einzuhalten.
Die Registrierung für die ungarische MwSt muss innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein. Wenn die korrekten Dokumente vorgelegt werden, kann es nur einen Arbeitstag dauern.
Nach der Registrierung erhält das Unternehmen seine einzigartige ungarische MwSt-Nummer. Alle EU-Mitgliedstaaten haben ein vordefiniertes Format für MwSt-Nummern. In Ungarn besteht dies aus dem Präfix HU, gefolgt von einer 8-stelligen Identifikationsnummer.
Ländercode: HU
Format: 12345678
Anzahl der Zeichen: 8
Der Quartalszeitraum ist die Standardzeit für die Einreichung ungarischer Steuererklärungen. Alle neuen Unternehmen sind verpflichtet, bis zum letzten Tag des Kalenderjahres, das auf das Gründungsdatum des Unternehmens folgt, monatliche Erklärungen einzureichen. Ab diesem Zeitpunkt hängt die Häufigkeit der Einreichung von der Höhe der von dem Unternehmen gezahlten MwSt ab.
Unternehmen unterliegen einem monatlichen Abrechnungszeitraum, wenn die fällige Steuer (wir sprechen über den Nettobetrag) im zweiten Jahr vor dem aktuellen Steuerjahr eine Million Forint überschreitet.
Kleine Unternehmen, die keine EU-MwSt-Nummer haben und weniger als 250.000 Forint MwSt pro Jahr zahlen, können jährliche MwSt-Erklärungen einreichen. Die meisten ungarischen MwSt-Erklärungen werden elektronisch eingereicht. Ein ausländisches Unternehmen kann jedoch eine Papiererklärung einreichen (wenn es keine EU-MwSt-Nummer hat).
Jede ungarische MwSt-Erklärung, ob monatlich oder vierteljährlich, muss bis zum 20. Tag des Monats nach Ende des jeweiligen Zeitraums eingereicht werden.
Die ungarischen Jahreserklärungen sollten bis zum 25. Februar nach Ende des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Die Erlangung einer ungarischen MwSt-Nummer bedeutet, dass lokale Buchhaltungsregeln und Steuersätze befolgt werden müssen. Dazu gehört:
Grundlegende Informationen, die auf Rechnungen enthalten sein müssen:
27% | Standard |
|
18% | reduziert |
|
5% | reduziert |
|
0% | Null |
|
Ähnliche MwSt-Sätze gelten in Griechenland. Lesen Sie mehr über MwSt in Griechenland.
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