Die Mehrwertsteuer wurde 1970 in Luxemburg eingeführt. Lokal wird sie als Taxe sur la valeur ajoutée (TVA) bezeichnet.
Sollten Sie sich für die Mehrwertsteuer in Luxemburg registrieren?
Wie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen ausländische Unternehmen, die Waren in Luxemburg importieren, kaufen oder verkaufen, möglicherweise als Nichtansässige im Land für die Mehrwertsteuer registriert werden.
Die Registrierung eines ausländischen Unternehmens für die luxemburgische Mehrwertsteuer ist in den folgenden Situationen obligatorisch:
- Waren nach Luxemburg importieren,
- Waren im Land kaufen und verkaufen,
- Bestandslager in einem Lagerhaus für den Verkauf ansammeln,
- Veranstaltungen und Live-Shows organisieren (für die am Eingang Eintritt erhoben wird),
- Waren über das Internet an luxemburgische Verbraucher verkaufen (unterliegt der Schwelle zur Mehrwertsteuerregistrierung).
Wichtig!
Nach Erreichen eines Umsatzes von 10.000 Euro können Online-Verkäufer in Luxemburg die Mehrwertsteuer-OSS wählen. Damit reichen sie eine einzige Mehrwertsteuererklärung für alle EU-Verkäufe ein und zahlen die Steuer gemäß dem Steuersatz des Käuferlandes. Andernfalls müssen sie nur die luxemburgischen Vorschriften für Fernverkäufe einhalten.
Wie registriert man sich für die Mehrwertsteuer in Luxemburg?
Um sich für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren, muss das Unternehmen eine vorläufige Erklärung bei der Verwaltung für Registrierung, Domänen und Mehrwertsteuer (AED) einreichen.
Die Registrierung für die Mehrwertsteuer ist erforderlich:
- innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Geschäftstätigkeit für nicht befreite Steuerpflichtige,
- oder für von der Registrierung befreite Steuerpflichtige und für juristische Personen, die nicht steuerpflichtig sind, bevor die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:
- Erbringung von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates, für die die Steuer ausschließlich vom Empfänger der Dienstleistung zu zahlen ist,
- innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren, die der luxemburgischen Mehrwertsteuer unterliegen,
- Erhalt von Dienstleistungen von Dienstleistern, die außerhalb Luxemburgs ansässig sind, für die der Kunde verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer zu zahlen.
Nach der Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke erhält der Steuerpflichtige (oder die juristische Person, die nicht steuerpflichtig ist) eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, die aus einer einzigartigen Gruppe von 8 Ziffern besteht, die von den Buchstaben ‘LU’ vorangestellt wird.
Die Frist für die Einreichung der luxemburgischen Mehrwertsteuererklärungen
In Luxemburg werden je nach Umsatzgröße die Mehrwertsteuererklärungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht.
Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärungen:
- Umsatz bis 112.000 Euro — jährliche Mehrwertsteuererklärungen,
- Umsatz von 112.000,01 bis 620.000 Euro — vierteljährliche und jährliche Mehrwertsteuererklärungen,
- Umsatz über 620.000 Euro — monatliche und jährliche Mehrwertsteuererklärungen.
Steuerpflichtige mit einem Umsatz von unter 112.000 Euro reichen jährliche Mehrwertsteuererklärungen bis zum 1. März für das Vorjahr ein.
- vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen bis zum 15. Tag des Quartals für das vorherige Quartal. Zum Beispiel sollten die Mehrwertsteuererklärungen für das 1. Quartal bis zum 15. April eingereicht werden,
- jährliche Mehrwertsteuererklärungen bis zum 1. Mai für das Vorjahr.
Steuerpflichtige mit einem Umsatz von über 620.000 Euro reichen ein:
- monatliche Mehrwertsteuererklärungen bis zum 15. Tag des Monats für den vorherigen Monat. Zum Beispiel sollten die Mehrwertsteuererklärungen für Februar bis zum 15. März eingereicht werden.
- jährliche Mehrwertsteuererklärungen bis zum 1. Mai für das Vorjahr.
Einhaltung der luxemburgischen Mehrwertsteuer
Ausländische Unternehmen, die als nicht ansässige Mehrwertsteuerpflichtige in Luxemburg registriert sind, sind verpflichtet, die lokal festgelegten Vorschriften bezüglich Buchführung, Registrierung und Verarbeitung von Rechnungen strikt einzuhalten. Dies gilt für:
- die Erstellung von Rechnungen mit Daten, die den luxemburgischen Vorschriften entsprechen,
- elektronisch signierte Rechnungen, die eine Authentifizierungsbestätigung und die Zustimmung des Empfängers enthalten,
- die Führung von Konten und Registern, die mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden sollten,
- die ordnungsgemäße Rechnungsstellung an Kunden für Waren oder Dienstleistungen (unter Berücksichtigung der luxemburgischen Mehrwertsteuervorschriften bezüglich des Zeitpunkts der Lieferung),
- die Verarbeitung von Gutschriften und anderen Arten von Korrekturen,
- die Verwendung genehmigter Wechselkurse für Fremdwährungen.
Mehrwertsteuersätze in Luxemburg
SATZ | ART | ART DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN |
17% | Standard | - alle Waren und Dienstleistungen, die nicht unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen,
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14% | Ermäßigt | - einige Weine,
- feste mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Holz für Brennstoffe, außer Holz für die Heizung,
- Reinigungs- und Waschmittel,
- gedruckte Werbematerialien,
- thermische, kühlende Energie und Wasserdampf, außer für die lokale Heizung,
- Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren,
- Verwaltung von Darlehen und Kreditgarantien durch eine Person oder Organisation, die nicht der Kreditgeber ist.
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8% | Ermäßigt | - Reinigung in Privathaushalten,
- kleine Reparaturen von Fahrrädern, Schuhwerk, Lederwaren, Kleidung und Haushaltstextilien,
- Friseur,
- Fernwärme,
- Erdgas,
- Strom,
- Feuerholz,
- Flüssiggas,
- geschnittene Blumen und Zierpflanzen,
- bestimmte Kunstwerke und Antiquitäten.
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3% | Ermäßigt | - Lebensmittelprodukte,
- alkoholfreie Getränke,
- Kindermode und -schuhe,
- Wasserversorgungsartikel,
- einige pharmazeutische Produkte,
- bestimmte medizinische Geräte für Menschen mit Behinderungen,
- Personenbeförderung im Inland,
- einige Bücher (einschließlich E-Books),
- einige Zeitungen und Zeitschriften,
- Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen und Freizeitparks,
- bestimmte Arten von kostenpflichtigem/Kabel-Fernsehen,
- landwirtschaftliche Produkte (ohne Pestizide),
- Unterkünfte in Hotels;
- Restaurants (ohne alkoholische Getränke),
- Takeaway-Essen,
- Bars, Cafés und Nachtclubs, geschnittene Blumen und Pflanzen, die für die Lebensmittelproduktion bestimmt sind,
- bestimmte Lieferungen neuer Gebäude;
- einige Bauarbeiten im Zusammenhang mit neuen Gebäuden,
- Eintritt zu Sportveranstaltungen;
- Nutzung von Sporteinrichtungen,
- Bestattungs- und Einäscherungsdienste,
- Haushaltsabfallentsorgung,
- einige Telefonservices,
- einige Schreib- und Kompositionsdienste (Tantiemen),
- Rohe Wolle,
- Abfall- und Abwasserverarbeitung,
- einige Waren und Dienstleistungen, die für den Verbrauch an Bord von Personenbeförderungsfahrzeugen bestimmt sind,
- einige Kunstwerke, Sammlerstücke und Antiquitäten,
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0% | Null | - innergemeinschaftliche und internationale Transporte.
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Fünf verschiedene Mehrwertsteuersätze gelten auch in Italien, Irland und Frankreich. Lesen Sie unsere Artikel, um mehr zu erfahren.
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Lucy Adams
Sie verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Bereich Rechnungswesen und sammelt ständig Erfahrungen, indem sie sowohl für kleine Unternehmen als auch für größere Konzerne arbeitet. Ihre Mission ist es, komplexe finanzielle und buchhalterische Themen zu erklären und Geschäftsinhabern sowie Interessierten zu zeigen, wie sie ihre Finanzen effektiv verwalten können. Sie gibt gerne praktische Ratschläge, diskutiert aktuelle buchhalterische Themen und analysiert gesetzliche Änderungen, die sich auf die Geschäftstätigkeit auswirken können. Sie schätzt einen klaren Ansatz in der Finanzwelt, der Unternehmern hilft, sich auf das Wachstum ihrer Unternehmen zu konzentrieren. Sie übersetzt komplexe Themen in leicht verständliche Sprache, damit jeder selbstbewusst Entscheidungen treffen kann, die den Erfolg seines Unternehmens beeinflussen.
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